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OLG Zweibrücken, 16.05.1994 - 7 U 211/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12
Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher …
(4) Die Tatsache, dass in den dem Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 (VI ZR 67/93, VersR 1994, 480) und dem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. Mai 1994 (7 U 211/91) zugrunde liegenden Fällen die Nichtverlegung einer Risiko-Schwangeren in ein Perinatalzentrum von den Sachverständigen als behandlungsfehlerhaft angesehen worden ist, musste das Berufungsgericht nicht zu einer anderen Beurteilung veranlassen. - OLG Braunschweig, 12.07.2012 - 1 U 1/04
Gynäkologie; Geburtsmedizin; Arzthaftung; Arzthaftpflichtrecht; …
Dass es vor dem hier streitgegenständlichen Ereignis in anderen Fällen, Sachverständige gegeben haben mag, die in den dortigen Fällen eine Verlegung der Risikoschwangeren in ein Perinatalzentrum (vgl. BGH…, Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 67/93 = VersR 1994, 480, hier zitiert nach juris, Rn. 10) bzw. Kinderklinik der Maximalversorgung (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.5. 1994 - 7 U 211/91, Seite 12 = Bl. 259 = Bl. 1291 d.A.) scheinbar als schon vorhandenen Standard vertreten haben, begründet keinen Grund im Sinne von § 412 ZPO, um nunmehr noch ein weiteres Gutachten einzuholen.